Neuerungen und Infos

Donnerstag, 18. Mai 2006

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Freitag, 30. Dezember 2005

ALG-II-Empfänger vor Schnüffeleien geschützt

Die Tagesschau meldete gestern folgendes:

Sozialgerichtsurteil aus Düsseldorf

Heimliche Ermittlungen gegen Empfänger von Arbeitslosengeld II wegen eines möglichen Leistungsmissbrauchs sind nicht erlaubt. Das berichtet die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Berlin unter Berufung auf eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf (S35 AS 343/05 ER).

Wenn Behörden überprüfen wollen, ob eine so genannte eheähnliche Lebenspartnerschaft besteht, dürfen sie nicht ohne Einverständnis der Betroffenen Nachbarn oder sonstige Personen befragen, entschieden die Richter. Das widerspreche grundlegenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und sei deshalb rechtswidrig.

Hintergrund ist, dass nach dem Hartz-IV-Gesetz zwei Partner, die in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben, wie Ehepaare als so genannte Bedarfsgemeinschaft gelten. Prüft die Behörde, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, rechnet sie Einnahmen, Ausgaben und Vermögen der Partner zusammen.

sowie zum Ombudsrat.Das Deutschlandradio Kultur berichtete am 27.12.2005: >Geballte Expertenschelte für Hartz-Gesetze unter http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kommentar/452280

Donnerstag, 24. November 2005

Auszug aus dem Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD

Auf der Tacheles Homepage steht:
Auszug aus dem Koalitionsvertrag der CDU/CSU und SPD
2.6 Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV)
CDU, CSU und SPD bekennen sich nachdrücklich zur Zusammenführung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV). Die Betreuung der arbeitsfähigen ehemaligen Bezieher der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe aus einer Hand war und bleibt der richtige Weg.

Ein so komplexes und umfangreiches Reformvorhaben erfordert allerdings flexible Anpassungen und Verbesserungen. Wir werden daher durch detaillierte und passgenaue Veränderungen auf die Erfahrungen dieses Jahres reagieren und den gesamten Hartz IV Prozess optimieren.

Wir haben uns darauf verständigt, den Empfehlungen des Ombudsrates zu folgen und vereinheitlichen die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Ost- und Westdeutschland. Die Regelleistung in den neuen Ländern steigt um 14 Euro monatlich.


CDU, CSU und SPD sind sich einig, dass durch gesetzliche und untergesetzliche Änderungen die praktische Umsetzung der Hartz IV-Reform bereits kurzfristig optimiert werden muss. Durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Bundesagentur für Arbeit wird sichergestellt, dass die Interessen des Bundes an der Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende gewahrt werden. Neben technischen Änderungen wird es auch im Leistungsrecht Veränderungen geben. ...
mehr

Sonntag, 16. Oktober 2005

Fragliche Vermittlungspraktiken

Warum kann der Staat eigentlich Vermittlungsvorschläge für Erwerbslose zur Bundeswehr und mit der Drohung der Leistungskürzung abgeben? Das Grundgesetz und die Gewissensfreiheit sollte doch auch für erwerbslose Menschen aus dem Gesundheitswesen gelten, oder?

Die taz Nr. 7793 vom 14.10.2005, Seite 7, 132 Zeilen (TAZ-Bericht), HEIDE PLATEN schreibt online am 14.10.2005:

<<Sanitätsdienst an der Waffe
Bei der Bundeswehr in Afghanistan müssen auch Lazarettkräfte zum Maschinengewehr greifen.

Aber ist das nach dem Völkerrecht erlaubt? Die Frage darf man als Sanitäterin offenbar nicht stellen
AUS FRANKFURT AM MAIN
HEIDE PLATEN
Als Florian Pfaff von dem Fall erfuhr, fühlte er sich an die eigenen Erfahrungen erinnert. Der 49-jährige Computerexperte hatte als Mitarbeiter des Bundeswehr-Streitkräfteamts die Ausführung von Befehlen verweigert, die direkt oder indirekt zum völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen den Irak beitragen könnten. Nach langem Instanzenweg entschied das Leipziger Bundesverwaltungsgericht zu seinen Gunsten.

Jetzt setzt sich Pfaff für seine Leidensgenossin Christiane E. ein. Die 35-jährige Sanitätsfeldwebelin war im Frühjahr von der Bundeswehr als Operationsschwester im internationalen Feldlazarett in Afghanistan eingesetzt. Das dortige Feldlazarett der Isaf ist international besetzt und steht unter dem Schutzzeichen des Roten Kreuzes. Ärzte und Sanitäter tragen entsprechende Armbinden. Der damalige Kommandeur befahl Christiane E. und ihren Kollegen nach Darstellung Pfaffs, diese Armbinden abzulegen und die Sicherung des Infanterielagers auch mit dem Maschinengewehr zu übernehmen.

Daraufhin fragte Christiane E. bei ihrem Vorgesetzten nach, ob ein solches Vorgehen nicht gegen internationale Konventionen verstoße. Schließlich schreibe das Völkerrecht vor, im Kriegseinsatz strikt zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten zu unterscheiden. Zum nichtkämpfenden Teil der Truppe gehören das Sanitätspersonal und die Militärseelsorger. Sie dürfen nur zur Selbstverteidigung Waffen tragen.

Solche Fragen schätzte der Vorgesetzte offenbar überhaupt nicht. Weil sie den Befehl infrage gestellt hatte, wurde Christiane E. vom Dienst suspendiert. Sie musste nach Deutschland zurückfliegen und außerdem eine Disziplinarbuße von 800 Euro bezahlen. Nachdem eine Beschwerde beim Truppendienstgericht erfolglos blieb, wandte sich die Sanitäterin schließlich an den Petitionsausschuss des Bundestages.

Von dort erhielt sie bislang nur einen abschlägigen Zwischenbescheid. Zur Begründung sandte ihr das Gremium die Argumentation des Verteidigungsministeriums und der zuständigen Stabsabteilung zu. Die Unterscheidung in Kombattanten und Nichtkombattanten, heißt es darin, sei nur im bewaffneten Konflikt vorgeschrieben. Da sich die Bundesrepublik in Afghanistan aber nicht im Kriegszustand befinde, müssten auch Ärzte und Sanitäter zu den Waffen greifen und Wachdienst leisten.

Pfaff sieht das anders. Der bewaffnete Einsatz des Sanitätspersonals ist für ihn ein "Rechtsbruch". Selbst das Ministerium habe offiziell schon eingeräumt, dass es sich "um einen kriegsähnlichen, internationalen Konflikt" handele. Daran ändert in Pfaffs Augen auch die Tatsache nichts, dass die Auseinandersetzung lediglich innerhalb eines Landes stattfinde. Die deutschen Soldaten seien dort durch die Unterstützung der USA in den Status von Kombattanten gebracht worden.

Er selbst dürfe zu dem Fall Christiane E. nicht schweigen, sagt Pfaff, der mittlerweile beim Sanitätsamt der Bundeswehr in München arbeitet. Sonst mache er sich als Mitverantwortlicher für den Personaleinsatz mitschuldig. Zudem sei jeder einzelne Soldat schon in der Ausbildung darauf verpflichtet worden, eigenverantwortlich die Rechtmäßigkeit von Befehlen zu überprüfen. "Blinder Gehorsam" verbiete sich.

In ihrer eigenen Stellungnahme für die Petitionsausschuss verweist Christiane E. darauf, dass zwischen Deutschland und Afghanistan zwar kein Krieg herrsche, wohl aber ein "kriegsähnlicher" Zustand. Dies lasse sich sogar an den Soldabrechnungen ablesen: Die Soldaten erhalt das doppelte Monatssalär - wegen "extremer Belastungen" unter "kriegsähnlichen Bedingungen".>>

Dienstag, 16. August 2005

Neuerungen und Infos

Die durch den Bundestag am 10. August 2005 geänderten Regelungen, die zum 1. Oktober 2005 in Kraft treten, hier zum Download.

Änderungen bei der Anrechnung von Einkommen auf das ALG II/Sozialgeld Änderungen zum 1. Oktober 2005:

alg 2 verordnung (pdf, 140 KB)

Die neuen Freibeträge des SGB II für Minijobber und Niedriglöhner Änderungen zum 1. Oktober 2005:

neue regelung zum freibetrag (pdf, 107 KB)

und die JobCenter Adressen in Berlin

job center adressen berlin (pdf, 44 KB).

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