ALG-II-Empfänger vor Schnüffeleien geschützt
Die Tagesschau meldete gestern folgendes:
Sozialgerichtsurteil aus Düsseldorf
Heimliche Ermittlungen gegen Empfänger von Arbeitslosengeld II wegen eines möglichen Leistungsmissbrauchs sind nicht erlaubt. Das berichtet die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Berlin unter Berufung auf eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf (S35 AS 343/05 ER).
Wenn Behörden überprüfen wollen, ob eine so genannte eheähnliche Lebenspartnerschaft besteht, dürfen sie nicht ohne Einverständnis der Betroffenen Nachbarn oder sonstige Personen befragen, entschieden die Richter. Das widerspreche grundlegenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und sei deshalb rechtswidrig.
Hintergrund ist, dass nach dem Hartz-IV-Gesetz zwei Partner, die in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben, wie Ehepaare als so genannte Bedarfsgemeinschaft gelten. Prüft die Behörde, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, rechnet sie Einnahmen, Ausgaben und Vermögen der Partner zusammen.
sowie zum Ombudsrat.Das Deutschlandradio Kultur berichtete am 27.12.2005: >Geballte Expertenschelte für Hartz-Gesetze unter http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kommentar/452280
Sozialgerichtsurteil aus Düsseldorf
Heimliche Ermittlungen gegen Empfänger von Arbeitslosengeld II wegen eines möglichen Leistungsmissbrauchs sind nicht erlaubt. Das berichtet die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Berlin unter Berufung auf eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Düsseldorf (S35 AS 343/05 ER).
Wenn Behörden überprüfen wollen, ob eine so genannte eheähnliche Lebenspartnerschaft besteht, dürfen sie nicht ohne Einverständnis der Betroffenen Nachbarn oder sonstige Personen befragen, entschieden die Richter. Das widerspreche grundlegenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und sei deshalb rechtswidrig.
Hintergrund ist, dass nach dem Hartz-IV-Gesetz zwei Partner, die in eheähnlicher Gemeinschaft zusammenleben, wie Ehepaare als so genannte Bedarfsgemeinschaft gelten. Prüft die Behörde, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht, rechnet sie Einnahmen, Ausgaben und Vermögen der Partner zusammen.
sowie zum Ombudsrat.Das Deutschlandradio Kultur berichtete am 27.12.2005: >Geballte Expertenschelte für Hartz-Gesetze unter http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/kommentar/452280
ErwerbsLos - 30. Dez, 17:36
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