Armut und Aufschlüsselung der Regelleistungen Arbeitslosengeld 2
Zur Armutsgrenze gibt es verschiedene Meinungen. Es gibt auch Forderungen nach Anhebung der Alg II-Leistungen auf 938,- €, das ist die Armutsgrenze laut Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregiergung vom März 2005 (Kurzfassung Seite XV), da die vom DPWV geforderte Anhebung des Regelsatzes um 19% nicht für ein menschenwürdiges Leben reicht.
Eine Aufschlüsselung der Regelleistungen (Stand 1.1.2005) gibt durch den roten Link per Tabelle.
Laut Gesetzesbegründung zum SGB II ergibt sich die Höhe der Regelleistung aus einer (Sonder)Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 1998), deren Ergebnisse auf den Stand 1.1.2005 hochgerechnet und fortgeschrieben wurden. Diese End-Ergebnisse sind in der Tabelle dargestellt.
Eine Aufschlüsselung der Regelleistungen (Stand 1.1.2005) gibt durch den roten Link per Tabelle.
Laut Gesetzesbegründung zum SGB II ergibt sich die Höhe der Regelleistung aus einer (Sonder)Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 1998), deren Ergebnisse auf den Stand 1.1.2005 hochgerechnet und fortgeschrieben wurden. Diese End-Ergebnisse sind in der Tabelle dargestellt.
ErwerbsLos - 9. Jul, 18:00
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